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    Lieferbedingungen

    Geschäftsbedingungen

    Stand: 1. Juni 2022

    International Anti Crime Academy BV | www.anti-crime-academy.com

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Schulungen der International Anti Crime Academy BV, Ericssonstraat 2, 5121 ML Rijen (Niederlande). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine gültige und verbindliche Vereinbarung zwischen der IACA und Ihnen dar. Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklären Sie sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website der International Anti Crime Academy BV (www.anti-crime-academy.com) aufgeführt und werden auf erste Anfrage kostenlos zugesandt.

     1. Definitionen

    In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe verwendet, immer in Großbuchstaben und sowohl im Singular als auch im Plural. Diese Begriffe haben folgende Bedeutung:

    1.1. Vereinbarung

    Die Vereinbarung zwischen IACA und dem Kunden zur Durchführung und Bereitstellung einer Schulung.

    Alle Kostenvoranschläge, Angebote, Aufträge und Vereinbarungen zwischen IACA und ihrem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten daher ausdrücklich für das Angebot und dessen Annahme sowie für den damit geschlossenen Vertrag. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wird schriftlich zwischen dem Auftraggeber und IACA vereinbart.  

    1.2. IACA

    Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung International Anti Crime Academy BV, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 58500251, mit Sitz in Gilze en Rijen, mit Büros in Ericssonstraat 2, 5121 ML, in Rijen;

    1.3. Rechte an geistigem Eigentum

    Alle geistigen Eigentumsrechte und damit verbundenen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Domainnamen, Handelsnamenrechte, Know-how, Markenrechte, Designrechte, verwandte Rechte und Patentrechte;

    1.4. Partys

    IACA und/oder Kunde

    1.5. Ausbildungen

    Die Berufsausbildung, der Workshop, die Schulung, die Vorlesung oder der einzelne Kursort, den der Kunde im Bereich Information-driven Working (IGW), Open Source Intelligence (OSINT), Social Media Intelligence (SOCMINT), Human Intelligence besucht oder von IACA kauft ( HUMINT), Ermittlungen, öffentliche Ordnung und/oder internationale Sicherheit;

    1.6. Klient

    Die Person oder Organisation, die die Schulung erworben hat und/oder die Person, die die Schulung absolviert.

    2.Bestellbestätigung

    Der Vertrag zwischen IACA und dem Kunden kommt mit dem Erhalt eines unterzeichneten (digitalen) Registrierungsformulars und einer Bestätigung zustande, die IACA dem Kunden über das Internet zusendet.

    Alle Fragen zur Bestellung werden von IACA innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

    3.Ausführung

    IACA ist berechtigt:

    • Zur zwischenzeitlichen Änderung des Studienangebots aus Gründen der Neuprogrammierung von Prüfungsanforderungen externer Prüfungsinstitute und/oder aus Gründen der qualitativen Verbesserung;
    • Ändern Sie die örtliche und zeitliche Gestaltung des Kurses;
    • Sollten nicht genügend Anmeldungen vorhanden sein, stornieren Sie einen Starttermin oder nehmen keine Neuanmeldungen für einen bestehenden Kurs an. Angemeldete Teilnehmer erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung, woraufhin ihre Verpflichtungen erlöschen;
    • Die Anzahl der Sitzungen eines Kurses pro Kurs zu reduzieren, wobei der Preis gleich bleibt und die Anzahl der Sitzungen des Kurses um maximal 25 % reduziert wird;
    • In Ausnahmefällen die Gruppengröße um 100 % zu erhöhen;
    • Umstellung von Präsenzunterricht auf virtuellen Unterricht bei gleichbleibendem Preis, sofern dies erforderlich ist;
    • Um einen (potenziellen) Teilnehmer durch eine Open-Source-Umfrage zu überprüfen und einer Gruppe, Organisation oder Einzelperson die Schulung zu verweigern oder sie von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

    4. Überholen

    Der Teilnehmer hat das Recht, nach Rücksprache mit der IACA eine versäumte (Theorie-)Lektion bei einer anderen Gruppe nachzuholen, sofern dies nach Meinung der IACA möglich ist. Die IACA übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Nachholen von Prüfungen und Praktika ist nicht möglich, eine Neuanmeldung ist erforderlich.

    5. Prüfungen und Zertifikate

    Die IACA nutzt für ihre Prüfungen die Grundprüfungsordnung.

    IACA schult auch für Prüfungen Dritter. Für die rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen ist der Teilnehmer/Auftraggeber verantwortlich. Die Prüfungspreise können ab Januar einmal im Jahr geändert werden, ohne dass der Kunde im Voraus darüber informiert wird. Der Versand von Diplomen und Zeugnissen erfolgt nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Für das erzielte Prüfungsergebnis ist der Teilnehmer/Auftraggeber verantwortlich.

    6. Geschäftspartner

    In bestimmten Regionen kann die IACA die Kurse von einem von ihr autorisierten (internationalen) Geschäftspartner durchführen lassen.

    7. Preis

    Alle in Angeboten, Prospekten etc. genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, umsatzsteuerfrei. Die Preise gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. Sollte es zu Preiserhöhungen kommen, treten diese am 1. Januar des Studienjahres in Kraft. Diese neuen Preise gelten auch für registrierte Kunden und Aufträge, die vor dem 31. Dezember des Vorjahres erteilt wurden.

    8.Zahlung

    Alle Beträge sind im Voraus fällig und zahlbar. Die Zahlung muss vor oder zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen. Die Rechnung wird sofort nach der Anmeldung verschickt und hat ein Standard-Zahlungsziel von 30 Tagen. Für die Zahlung der Schulungskosten bleibt stets der Teilnehmer selbst verantwortlich, wenn sein Arbeitgeber die Zahlung nicht (rechtzeitig) leistet. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung einen Betrag vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Ab Fälligkeit der Rechnung wird bei nicht fristgerechter Zahlung eine Mahnrechnung verschickt, für die nach 30 Tagen pro Mahnung 10,00 € Verwaltungskosten berechnet werden. Nach zweimaliger Zahlungserinnerung wird die Rechnung an das Inkassobüro übergeben. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten sowie Zinsen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann dem Teilnehmer der Zugang zu IACA-Lektionen und -Prüfungen verweigert werden. Durch die Nichtteilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen erlischt die finanzielle Verpflichtung gegenüber der IACA nicht. Ein Vertrag mit dem Kunden kann von IACA im Falle der Nichtzahlung einseitig gekündigt werden, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall ist IACA berechtigt, den ursprünglichen Rechnungsbetrag dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und diesen sofort einzufordern. Im Falle der Nichteinhaltung oder verspäteten Erfüllung einer Verpflichtung des Kunden aus dem Vertrag, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt, für zahlungsunfähig erklärt wird oder die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder eine Pfändung gegen ihn eingeleitet wird, Jede Forderung von IACA gegenüber dem Kunden ist vollständig und sofort fällig und zahlbar. IACA hat dann außerdem das Recht, den laufenden Vertrag oder die laufenden Verträge ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, sofern sie noch nicht erfüllt sind, und die gelieferten Waren, die noch nicht bezahlt wurden, zurückzufordern, unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadensersatz.

    9. Rechtliche Bedenkzeit für Privatpersonen

    Nach der Anmeldung zu einem Kurs steht dem Kunden eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Bedenkzeit kann die Anmeldung ohne Angabe von Gründen und Konsequenzen storniert werden. Diese Bedenkzeit gilt auch, wenn der Kunde den Kurs bucht und das Unternehmen oder der Arbeitgeber dafür bezahlt. Wenn das Unternehmen den Vertrag abschließt, gibt es keine Bedenkzeit.

    10. Gelieferte Ware

    Gelieferte Waren (Kursmaterialien, Lehrbücher etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IACA, mit der Maßgabe, dass die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts der Waren sowie etwaiger daraus resultierender Schäden nach Lieferung und Abnahme auf den Kunden übergeht. der Waren. Ohne Zustimmung von IACA ist der Kunde nicht berechtigt, das Eigentum an noch nicht vollständig bezahlten Waren auf andere Weise als durch die übliche Verarbeitung gemäß ihrem Bestimmungsort auf Dritte zu übertragen oder diese Waren zu verpfänden oder ein anderes Sicherungsrecht zu übertragen durch Vereinbarungen oder Maßnahmen gegenüber Dritten. im weitesten Sinne des Wortes. Bei Zuwiderhandlung wird der Kaufpreis unbeschadet weitergehender Ansprüche von IACA sofort und in voller Höhe fällig. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist die IACA berechtigt, ohne Inverzugsetzung die gelieferten, noch nicht bezahlten Waren zurückzufordern.

    11. Urheberrecht

    Alle Rechte an dem von der IACA bereitgestellten Material, einschließlich der OSINT-Datenbank (OSIDATA), bleiben vorbehalten. Kein Teil der Veröffentlichung(en) darf reproduziert, in einem Abrufsystem gespeichert oder in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln, sei es elektronisch, mechanisch, durch Fotokopieren, Aufzeichnen oder auf andere Weise, veröffentlicht werden. Eine Weitergabe des (Unterrichts-)Materials an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde wird die ihm während der Schulung bekannt werdenden Informationen ausdrücklich nicht für die Durchführung von Schulungs- oder Schulungszwecken nutzen und niemandem die Möglichkeit dazu geben.

    12. Absage von offenen Präsenzkursen

    Die Stornierung eines Kurses muss schriftlich erfolgen (Anmeldung). Als Kündigungsfrist gilt das Datum des Poststempels. Als Nachweis der Stornierung dient die schriftliche Bestätigung der IACA. Als Ausgangspunkt für die Abwicklung der Stornierung dient der geplante Kursbeginn. Die mit einer Stornierung eines Kurses verbundenen Kosten betragen bei einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn 100 €, bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn 50 % des Gesamtpreises und bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn 100 % nach Ausbildungsbeginn. Sollten IACA im Namen des Kunden zusätzliche Kosten entstanden sein, werden diese zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Stornokosten geltend gemacht. Die Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühren erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Für den Fall, dass der Teilnehmer/Kunde während des Kurses nicht erscheint, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Eine Berufung auf höhere Gewalt seitens des Kursteilnehmers oder seines Arbeitgebers (z.B. Krankheit, Unentbehrlichkeit im Betrieb) berührt nicht die Verpflichtung zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Kursteilnehmers oder Arbeitgebers uns gegenüber. Verstirbt der Teilnehmer oder liegen so außergewöhnliche Umstände vor, dass die Zahlung der Stornokosten nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unzumutbar wäre, kann ein begründeter Antrag schriftlich an die IACA gerichtet werden. Die IACA behält sich das Recht vor, einen schriftlichen Nachweis zu verlangen. Die Stornokosten sind sofort fällig und zahlbar.

    13. Absage geschlossener Schulungen

    Die Stornierung eines Privattrainings muss schriftlich (eingeschrieben) erfolgen. Als Kündigungsfrist gilt das Datum des Poststempels. Als Nachweis der Stornierung dient die schriftliche Bestätigung der IACA. Als Ausgangspunkt für die Abwicklung der Stornierung dient der geplante Kursbeginn. Die mit der Stornierung einer betrieblichen Schulung verbundenen Kosten betragen bei einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor Beginn 1.000,- €, bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Beginn 50 % des Gesamtpreises und bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen 100 % des Gesamtpreises zu Beginn oder nach Beginn der Ausbildung. Sollten IACA im Namen des Kunden zusätzliche Kosten entstanden sein, werden diese zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Stornokosten geltend gemacht. Die Rückerstattung bereits gezahlter Schulungskosten erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

    14. Stornierung im Falle höherer Gewalt

    IACA behält sich das Recht vor, das Training im Falle höherer Gewalt oder unzureichender Teilnehmerzahl (mindestens 5 Teilnehmer) zu verschieben und/oder abzusagen. Im Falle einer vollständigen Absage des Kurses wird die bereits gezahlte Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Wird ein alternativer Starttermin angeboten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Schulungskosten.

    15.Haftung

    15.1. Der Teilnehmer/Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für alle Handlungen, die er oder sie während des Trainings durchführt. Der Kunde stellt IACA von allen Ansprüchen frei, die sich aus seinen Handlungen während der Schulung ergeben.

    15.2. Die IACA schließt jegliche Haftung aus, soweit diese nicht gesetzlich geregelt ist. Muss die IACA aufgrund höherer Gewalt oder ungenügender Teilnahme von den vorgegebenen Kursterminen abweichen oder diese ganz absagen, haftet die IACA nicht für hieraus resultierende Schäden, wie z. B. ausgefallene Stunden oder Reise- und Übernachtungskosten. Als höhere Gewalt gilt auch: Jeder von uns nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstand, aufgrund dessen wir es für erforderlich halten, von den angegebenen Kursterminen abzuweichen, wie z. B. Krankheit des Lehrers oder Trainers.

    15.3. Eine Schulung kann Komponenten und/oder Tools von Dritten und/oder Links zu solchen Komponenten und/oder Tools von Dritten enthalten. IACA ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für den Inhalt solcher Komponenten und/oder Tools Dritter und übernimmt keine Garantie dafür, dass dieser Inhalt jederzeit verfügbar, richtig, vollständig und/oder angemessen ist.

    15.4. IACA haftet niemals für Malware oder andere schädliche Inhalte wie Viren oder Spyware in Komponenten und/oder Tools Dritter.

    15.5. Wenn IACA unbeschadet des Vorstehenden gegenüber dem Kunden für Schäden haftet, aus welchem ​​Grund auch immer, haftet IACA nur für direkte Schäden, die dem Kunden infolge eines IACA zuzurechnenden Mangels und/oder einer unerlaubten Handlung bis zu einem Höchstbetrag entstehen von EUR 500,- (fünfhundert Euro).

    15.6. Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschließlich:

    15.6.1. materieller Sachschaden;

    15.6.2. Angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung direkter Schäden entstehen, die infolge des der Haftung zugrunde liegenden Ereignisses zu erwarten sind; Und

    15.6.3. angemessene Kosten zur Ermittlung der Schadensursache.

    15.7. Sofern die Einhaltung durch IACA nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht eine Haftung von IACA wegen eines zurechenbaren Mangels in der Vertragserfüllung nur dann, wenn der Auftraggeber IACA unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels in Verzug setzt und IACA auch nach Ablauf dieser Frist schuldhaft weitermacht seinen Verpflichtungen nicht nachkommen.

    15.7.1. Im Falle höherer Gewalt liegt kein zurechenbarer Mangel in der Vertragserfüllung durch IACA vor. Als höhere Gewalt gelten Krankheit von Mitarbeitern und/oder Abwesenheit wichtiger Mitarbeiter, Unterbrechungen der Stromversorgung, Streiks, Unruhen, staatliche Maßnahmen, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Mängel bei Lieferanten der IACA, Mängel bei von IACA beauftragten Dritten, Störungen. in der Verbindung zum Internet, Hardwareausfälle, Ausfälle in (Telekommunikations-)Netzwerken, Krankheiten, Epidemien, Pandemien, staatliche Maßnahmen und alle anderen externen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der IACA liegen.

    15.8. Wenn die höhere Gewalt mindestens sechzig (120) Tage andauert, sind sowohl IACA als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sie zum Ersatz des aus dieser Kündigung resultierenden Schadens verpflichtet sind.

    15.9. Voraussetzung für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches ist, dass der Kunde den Schaden schnellstmöglich nach Eintritt schriftlich der IACA meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen IACA verjährt nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist eine Klage auf Schadensersatz eingereicht.

    16. Sorgfaltspflicht des Kunden

    IACA behält sich das Recht vor, alle materiellen/immateriellen Schäden, die durch eine rechtswidrige Handlung des Kunden verursacht wurden, persönlich vom Kunden zurückzufordern. Dies gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung.

    17. Gegenseitige Vertraulichkeit

    IACA ist verpflichtet, gegenüber Dritten Stillschweigen über alles zu bewahren, was bei der Anmeldung, Prüfung und während des Kurses über den Kunden bei IACA und/oder seine Mitarbeiter bekannt wird.

    Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, über die Arbeitsweise, Inhalte der Schulung und (internationale) Geschäftspartner von IACA gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

    Die erworbenen Kenntnisse dürfen vom Auftraggeber nicht kommerziell in Form der Weitergabe von Informationen verwertet werden, der Auftraggeber hat die gewerbsmäßige Schulung an Dritte zu unterlassen.

    Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht vollständig nach, schuldet er der IACA für jedes Ereignis, das keiner gerichtlichen Schadensminderung unterliegt, eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro (fünfundzwanzigtausend Euro). Euro) (fünfundzwanzigtausend Euro), unbeschadet des Rechts der IACA auf vollständige Entschädigung. Entschädigung.

    Dem Teilnehmer/Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, während des Unterrichts (heimlich) Ton- und/oder Videoaufnahmen anzufertigen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen während des virtuellen/digitalen Unterrichts.

    18. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Vor Beginn der Schulung werden Sie um die Angabe der persönlichen Daten des Teilnehmers gebeten. Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und auf erste Anforderung des Teilnehmers nach Abschluss der Schulung gelöscht. Die personenbezogenen Daten werden niemals an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Teilnehmer nimmt an einem Schulungskurs teil, für den ein Diplom von einer externen Partei ausgestellt wird. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten an das CPION (www.cpion.nl) für die Ausstellung des Diploms und die Aufnahme in das Abiturientenregister der Stichting Permanente Educatie Nederland (SPEN) und/oder der Stichting Post Hoger Voroeps Onderwijs weitergegeben Niederlande (SPHBO). ).

    Unten auf dieser Seite finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

    19. Anwendbares Recht

    Für alle unsere Angebote, Vereinbarungen und deren Umsetzung gilt ausschließlich niederländisches Recht.

    20.Streitigkeiten

    Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, oder den relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst und deren Auslegung oder Umsetzung ergeben, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Natur , wird vom zuständigen Zivilgericht entschieden, es sei denn, das Unterbezirksgericht ist zuständig.

    Beschwerdeverfahren

    Nachfolgend finden Sie das Verfahren für mögliche Beschwerden, die an die International Anti Crime Academy BV gerichtet werden.

    Beschwerdeverfahren International Anti Crime Academy BV bezüglich aller Kurse, Schulungen, Schulungen oder Workshops, die auf ihrer Website registriert sind: www.anti-crime-academy.com

    International Anti Crime Academy BV, im Folgenden IACA genannt.

    Wohingegen

    Dass es für einen sorgfältigen Umgang mit einem Teilnehmer wünschenswert ist, dass er/sie sich mit Beschwerden über die Durchführung eines Kurses, einer Ausbildung, einer Ausbildung oder einer Laufbahn an eine Beschwerdekommission wenden kann, wenn seine/ihre Unzufriedenheit mit dem Lehrer/Trainer besprochen wird ./Trainer/Berater des betreffenden registrierten Trainers führt nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.

    Artikel 1 Definitionen

    Teilnehmer

    Jeder, der ordnungsgemäß an einem auf unserer Website registrierten Kurs, einer Schulung, einer Ausbildung oder einer Laufbahn teilnimmt oder teilgenommen hat.

    Beschwerdeausschuss

    Der IACA-Beschwerdeausschuss bezüglich Kursen, Schulungen, Ausbildungen oder Programmen.

    Kommissar

    Der Stiftungskommissar der IACA

    Kurs, Ausbildung, Ausbildung oder Flugbahn

    Der Kurs, die Ausbildung, die Ausbildung oder die Laufbahn, die als eigene akkreditierte und bei der IACA registrierte Person angeboten oder organisiert wird.

    Lehrer/Trainer/Trainer/Berater

    Die Person, die im Namen der IACA den Kurs, die Ausbildung, die Ausbildung oder die Laufbahn durchführt.

    Beschwerde

    Jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit mit einem Kurs, einer Ausbildung, einer Ausbildung oder einem Werdegang, die an den Beschwerdeausschuss mit der Bitte gerichtet wird, eine Untersuchung durchzuführen und eine Entscheidung zu treffen.

    Beschwerdeführer

    Die Person, die eine schriftliche Beschwerde beim Beschwerdeausschuss eingereicht hat.

    Artikel 2 Zulässigkeit

    Der Teilnehmer und die Person, in deren Namen er/sie an dem Kurs, der Ausbildung, der Ausbildung oder der Laufbahn teilnimmt oder teilgenommen hat, können bis zu zwei Monate nach Ende eine schriftliche Beschwerde über die Durchführung des Kurses, der Ausbildung, der Ausbildung oder der Laufbahn einreichen den Kurs, die Ausbildung, die Ausbildung oder den Werdegang. Eine Ausbildung oder ein Programm beim Beschwerdeausschuss einreichen.

    Der Beschwerdeausschuss kann beschließen, dass eine Beschwerde, die erst nach Ablauf der im ersten Absatz genannten Frist eingereicht wird, dennoch bearbeitet wird, wenn der Beschwerdeführer nach Ansicht des Ausschusses vernünftigerweise nicht hätte aufgefordert werden können, seine Beschwerde früher einzureichen.

    Beschwerden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die registrierten Beschwerden und die Art der Bearbeitung werden für einen Zeitraum von 3 Jahren aufbewahrt.

    Artikel 3 Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses

    Der Beschwerdeausschuss besteht zunächst aus dem Direktor der IACA und mindestens einem unabhängigen Beamten (Herrn Chris van Gompel). Sie werden die eingereichte Beschwerde gemäß dem in Artikel 5 beschriebenen Beschwerdeverfahren untersuchen.

    § 4 Aufgabe des Beschwerdeausschusses

    Der Beschwerdeausschuss hat die Aufgabe, die bei ihm eingereichten Beschwerden zu prüfen und zu bewerten.

    Artikel 5 Beschwerdeverfahren

    1. Nachdem die Beschwerde eingereicht wurde, erhält der Beschwerdeführer innerhalb von 5 Werktagen eine Nachricht, dass seine Beschwerde bei der IACA eingegangen ist.
    2. Der Beschwerdeausschuss prüft die Zulässigkeit der Beschwerde. Ist die Beschwerde unzulässig, teilt er dies dem Beschwerdeführer schriftlich mit und begründet den Inhalt.
    3. Wenn die Beschwerde zulässig ist, wird der Trainer des betreffenden Kurses, der entsprechenden Schulung, Ausbildung oder Laufbahn gebeten, eine schriftliche Antwort auf diese Beschwerde zu geben.
    4. Der Beschwerdeausschuss wird dem Beschwerdeführer eine Kopie hiervon zukommen lassen.
    5. Sollte es nach Auffassung des Beschwerdeausschusses nicht möglich sein, sich auf der Grundlage der Beschwerde und der Reaktion des beteiligten Trainers/Trainers/Beraters eine Meinung zu bilden, hört der Beschwerdeausschuss den Beschwerdeführer und den beteiligten Trainer/Trainer/Berater an die Anwesenheit des anderen.
    6. Sollte dies nicht zu einer für beide Seiten geeigneten Lösung führen, besteht die Möglichkeit, sich an einen unabhängigen Dritten zu wenden, der nicht für die IACA tätig ist

    Artikel 6 Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses und die Möglichkeit der Berufung

    1. Die Beschwerdekommission trifft ihre Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde. Diese Beurteilung hat den Charakter einer schriftlichen Beratung.
    2. Der Beschwerdeausschuss übermittelt dem Beschwerdeführer außerdem eine Kopie seiner Entscheidung.
    3. Eine Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist um zwei Zeiträume von höchstens vier Wochen möglich.
    4. Sofern die Verlängerung erforderlich ist, wird die Beschwerdekommission diese Verlängerung dem Beschwerdeführer bekannt geben.
    5. Das Urteil des oben genannten unabhängigen Dritten (Artikel 5.6) ist bindend und etwaige Konsequenzen werden so schnell wie möglich behandelt.

    Artikel 7 Antwort des Kommissars

    1. Der Direktor wird seine schriftliche Antwort spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Entscheidung der Beschwerdekommission bekannt geben. Diese Antwort ist für alle Parteien bindend, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
    2. Der Direktor sendet dem Beschwerdeführer und dem beteiligten Lehrer/Trainer/Trainer/Berater innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Entscheidung des Beschwerdeausschusses eine Kopie seiner Antwort.
    3. Diese Frist kann um maximal zwei Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung wird dem Beschwerdeführer und dem beteiligten Lehrer/Trainer/Trainer/Berater ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
    4. Im Falle einer Berufung wird nach Erhalt der verbindlichen Entscheidung des unabhängigen Dritten die Entscheidung mit den damit verbundenen Konsequenzen sowohl dem Beschwerdeführer als auch dem beteiligten Lehrer/Trainer/Berater schriftlich zugesandt.

    Datenschutzerklärung DSGVO

    Artikel 1. Wessen Aussage ist das?

    International Anti Crime Academy BV
    mit Sitz in 5121 ML Rijen, Ericssonstraat 2.
    International Anti Crime Academy BV (im Folgenden: IACA) ist ein privates Unternehmen, das sich auf Berufsausbildung im Bereich (digitale) Ermittlungen und Sicherheit konzentriert.

    IACA wurde als Ausbildungsinstitut geprüft und beim CRKBO registriert.

    Artikel 2. Datenschutz

    • IACA nimmt den Datenschutz ernst. Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Sie, weil Sie unsere Website, unsere Dienste nutzen und auch, weil Sie uns diese Daten selbst zur Verfügung stellen.
    • Wir bemühen uns, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sorgfältig zu verarbeiten.
      Diese Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen klaren Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wie wir mit diesen personenbezogenen Daten umgehen und erklärt Ihnen auch möglichst klar, warum wir sie erheben.
    • Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die IACA diesbezüglich ein sogenannter Verantwortlicher.

    Artikel 3. Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten

    Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie verarbeiten, sind:

    • Vor-und Nachname
    • Sex
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Adressdaten
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • IP Adresse
    • Firmendetails
    • Weitere personenbezogene Daten, die Sie uns aktiv mitteilen, beispielsweise in der Korrespondenz und am Telefon
    • Standortdaten
    • Informationen zu Ihren Aktivitäten auf unserer Website.
    • Internetbrowser und Gerätetyp

    Artikel 4. Besondere und/oder besondere personenbezogene Daten, die wir verarbeiten

    Unsere Website und/oder Dienste beabsichtigen nicht, Daten über Besucher oder Personen unter 16 Jahren zu sammeln. Es sei denn, sie haben die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Wir können jedoch nicht überprüfen, ob ein Besucher älter als 16 Jahre ist. Wir empfehlen daher, dass Eltern in die Online-Aktivitäten ihrer Kinder einbezogen werden, um zu verhindern, dass Daten über Kinder ohne Zustimmung der Eltern erfasst werden.

    Wenn Sie davon überzeugt sind, dass wir ohne diese Einwilligung personenbezogene Daten eines Minderjährigen gesammelt haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@anti-crime-academy.com und wir werden diese Daten löschen.

    Artikel 5. Warum und wie lange

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

    • Um Sie anrufen oder Ihnen eine E-Mail senden zu können, wenn dies zur Erbringung unserer mit Ihnen vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist;
    • Um Sie über Änderungen an unseren Dienstleistungen und Produkten zu informieren;
    • Um Ihnen unseren Newsletter zusenden zu können, sofern Sie sich dafür registriert haben;
    • Analysieren Sie Ihr Verhalten auf der Website, um unsere Website zu verbessern und an Ihre Vorlieben anzupassen.

    Die IACA speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als unbedingt erforderlich, um die Zwecke zu erreichen, für die Ihre Daten erfasst werden.

    Die IACA trifft keine Entscheidungen auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung zu Angelegenheiten, die (erhebliche) Folgen für Menschen haben könnten. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die von Computerprogrammen oder -systemen getroffen werden, ohne dass ein Mensch beteiligt ist (z. B. ein IACA-Mitarbeiter).

    Artikel 6. Weitergabe von Daten

    IACA verkauft Ihre Daten nicht an Dritte und stellt sie nur dann zur Verfügung, wenn dies für die Ausführung unserer Vereinbarung mit Ihnen oder zur Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.

    Wir schließen einen Verarbeitungsvertrag mit Unternehmen ab, die Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeiten, um das gleiche Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten.

    Artikel 7. Zuordnung von Website-Besuchen

    • Cookies:
      IACA verwendet nur technische und funktionale Cookies.
      Und analytische Cookies, die Ihre Privatsphäre nicht verletzen. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim ersten Besuch dieser Website auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone gespeichert wird.
      Die von uns verwendeten Cookies sind für den technischen Betrieb der Website und Ihre Benutzerfreundlichkeit erforderlich. Sie stellen sicher, dass die Website ordnungsgemäß funktioniert, und merken sich beispielsweise Ihre Präferenzeinstellungen. Auch unsere Website können wir damit optimieren.
    • Was ist, wenn Sie keine Cookies mögen?
      Sie können sich von Cookies abmelden, indem Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass er keine Cookies mehr speichert. Darüber hinaus können Sie über die Einstellungen Ihres Browsers auch alle zuvor gespeicherten Informationen löschen.

    Artikel 8. Google Analytics

    Über unsere Website wird ein Cookie des Ihnen zweifellos bekannten Unternehmens Google gesetzt. Diese Cookies sind Teil des Analytics-Dienstes. Wir nutzen diesen Dienst, um zu untersuchen, wie Sie als Besucher unsere Website nutzen und Google erstellt für uns aussagekräftige Berichte darüber.

    Google kann diese Informationen an Dritte weitergeben, wenn Google dazu gesetzlich verpflichtet ist oder wenn Dritte die Informationen im Auftrag von Google verarbeiten. Die IACA hat hierauf keinen Einfluss. Wir haben Google über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet, die gewonnenen Informationen für andere Google-Dienste zu nutzen.

    IACA hat eine Verarbeitungsvereinbarung mit Google abgeschlossen. Die von Google erfassten Informationen werden weitestgehend anonymisiert, Ihre IP-Adresse wird jedoch nicht maskiert, sodass Ihr Standort nachvollziehbar bleibt.

    Artikel 9. Anzeigen, Anpassen und Löschen

    • Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die IACA zu widersprechen, und Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.
    • Das bedeutet, dass Sie bei uns einen Antrag stellen können, die personenbezogenen Daten, die wir über Sie haben, in einer Computerdatei an Sie oder eine andere von Ihnen genannte Organisation zu senden.
    • Sie können einen Antrag auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten oder einen Antrag auf Widerruf Ihrer Einwilligung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten an info@anti-crime-academy.com senden

    Im Falle einer solchen Anfrage bitten wir Sie, der Anfrage eine Kopie Ihres Identitätsnachweises beizufügen. Machen Sie in dieser Kopie Ihr Passfoto, die MRZ (maschinenlesbare Zone, der Streifen mit den Zahlen am unteren Rand des Passes), die Passnummer und die Bürgerservicenummer (BSN) schwarz. Dies dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre.

    Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich, jedoch innerhalb von vier Wochen, beantworten.

    Artikel 10. Beschwerden

    Die IACA weist darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Beschwerde bei der nationalen Aufsichtsbehörde, der niederländischen Datenschutzbehörde, einzureichen. Dies kann über den folgenden Link erfolgen: https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/contact-met-de-autoriteit-persoonsgegevens/tip-ons

    Artikel 11. Datensicherheit 

    IACA nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst und ergreift geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unbefugten Zugriff, unerwünschte Offenlegung und unbefugte Änderung zu verhindern. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Daten nicht ordnungsgemäß gesichert sind oder Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen, wenden Sie sich bitte an die IACA unter info@anti-crime-academy.com.